Chronik des Gebäudes

  • 1923Auftrag zum Entwurf eines Neubaus
    Im Jahre 1923 wurde dem Architekturbüro Seifert aus Eisenach der Auftrag zum Entwurf eines Neubaus der Ortskrankenkasse auf dem Gelände Werneburgstraße 11 erteilt. Das Gebäude sollte neben der Verwaltung der Ortskrankenkasse ein Lichtheilinstitut und auch damals schon eine Zahnheilklinik aufnehmen. Der Kostenrahmen wurde dem Planer mit 500 000 Reichsmark, für die damalige Zeit recht auskömmlich, vorgegeben.
  • 1923Zeitgeist
    In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsprach es dem Zeitgeist in repräsentativen Bauten klassische griechische Architekturakzente einzubinden. War es nicht möglich, ganze Gebäudebilder der Antike anzulehnen, so sollte doch als „Siegel“ an der Stirn des Gebäudes ein Tempelzeichen durchaus diesen Zeitgeist ausdrücken.
  • 1924Gestaltung des Fassadenbildes
    Der planende Architekt Seifert folgte daher 1924 dieser neoklassizistischen Strömung und integrierte bei der Gestaltung des Fassadenbildes der Ortskrankenkasse Eisenach die ionische Säulenordnung in den Haupteingangsbereich. Diese fasst das Sandsteingewände mit dem aufwendig gearbeiteten Türelementen ein und stützt das Giebeldreieck (Tympanon) mit einer Anzahl dekorativer Giebelfiguren.
  • 1924Baugenehmigung un erster Spatenstich
    Im April 1924 wurden die fertigen Planunterlagen, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber dem Baupolizeiamt Eisenach, zur Genehmigung vorgelegt. Nach sehr kurzer Prüfzeit wurde am 14. Mai 1924 die Baugenehmigung erteilt und umgehend der erste Spatenstich ausgeführt.
  • 1924Kritik an der Gestaltung
    Zur damaligen Zeit bestand in Eisenach ein Zusammenschluss von wohl durchaus einflussreichen Eisenacher Bürgern mit der Namensgebung „Ausschuss über den Schutz gegen die Verunstaltung des Stadtbildes“. Dieser Ausschuss übte sodann massive Kritik an der Gestaltung der Fassadenfront. Es folgte eine umfangreiche Korrespondenz zwischen der Baupolizeibehörde, dem genannten Ausschuss und der Ortskrankenkasse.
  • 1924Aussetzung der Baugenehmigung
    Verschiedene neue Gestaltungsvorschläge, vorgelegt durch die Baupolizeibehörde mit neuer Gestaltung des Haupteingangs, fanden nun mehr kein Gefallen bei der Ortskrankenkasse. Daraufhin setzte die Eisenacher Baupolizei kurzerhand die Baugenehmigung aus.
  • 1925Bestätigung der Baugenehmigung
    Es nahm sich sodann das Thüringer Ministerium für Inneres und Wirtschaft des Vorgangs an und entschied am 02.Mai 1925, dass die Baugenehmigung weiterhin Bestand habe, da mit dem Aushub der Abortgruben schon begonnen worden sei und dem Bauherrn daher keine Planänderung mehr zuzumuten sei. In der entsprechenden Stellungnahme des Erfurter Ministeriums von 1925 ist eine Würdigung der baulichen Gestaltung durch den Architekten Seifert zwischen den Zeilen durchaus ablesbar.